Die EU-Kommission hat eine bis zum 29.05.2017 andauernde Konsultation zum Schutz von Hinweisgebern eingeleitet. Sie möchte so unter anderem Informationen einholen zu den Vor- und Nachteilen eines Hinweisgeberschutzes oder zu Problemen, die sowohl auf nationaler als auch EU-Ebene durch Lücken des derzeitigen Schutzes bestehen. Zudem ist die Einführung von rechtlich verbindlichen Mindestschutzstandards Gegenstand der Konsultation. Die Ergebnisse der Konsultation werden in die Überlegungen der EU-Kommission zum weiteren Vorgehen auf EU-Ebene einfließen. Dabei kündigte sie an, horizontale oder weitergehende sektorale Maßnahmen auf EU-Ebene abwägen zu wollen.
Beitrag zur Aufdeckung von Betrug und Steuerhinterziehung
In ihrer Mitteilung über weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -vermeidung von Juli 2016 bekräftigt die EU-Kommission die Notwendigkeit von wirksamen Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern, die mit ihren offengelegten Informationen einen wesentlichen Beitrag zur Aufdeckung von Betrug oder Steuerhinterziehung leisten.
Kürzlich hatte das EU-Parlament mit seiner Entschließung vom 14.02.2017 die EU-Kommission erneut aufgefordert, „konkrete Vorschläge für den uneingeschränkten Schutz von Personen vorzulegen, die illegale Tätigkeiten und Unregelmäßigkeiten aufdecken“. (kk)
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